Die Todesfallaufnahme und das Verlassenschaftsverfahren bei Ihrem Notar in St. Florian

Ihr Notar Dr. Robert Fasoli führt Todesfallaufnahmen durch. Diese stellen den ersten Kontakt zwischen Notar und Hinterbliebenen dar. Bei der Todesfallaufnahme werden alle Informationen erhoben, die für das anschließende Verlassenschaftsverfahren benötigt werden. Wir bitten Sie, einige erforderliche Unterlagen zur Todesfallaufnahme zu Ihrem Notar in St. Florian mitzubringen.

Sie können auch nachstehendes Formular händisch ausfüllen und vorab der Kanzlei zukommen lassen, damit bereits vor dem Besprechungstermin erste Erkundigungen eingeholt werden können und das Verlassenschaftsverfahren beschleunigt werden kann.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen – soweit vorhanden – zu Ihrem Termin mit:

  • Vor- und Zunamen, Adressen und Geburtsdaten der nächsten Verwandten – dazu zählen beispielsweise Kinder, Eltern und Geschwister
  • Falls vorhanden: letztwillige Verfügungen, Testamente und/oder Erbverträge
  • Falls vorhanden: den Bescheid über die Bestellung zum Sachwalter/Vormund
  • Sparbücher, die letzten vorliegenden Konto- und Depotauszüge, der letzte Pensionsabschnitt, die Sozialversicherungsnummer, Lebens- und Sterbeversicherungspolizzen sowie Forderungen gegen Dritte
  • Grundbuchauszüge, Einheitswertbescheide, Übergabeverträge, Firmenbuchauszüge
  • Kfz-Papiere sowie nach Möglichkeit die Bekanntgabe des Ankaufswertes durch den Kfz-Händler
  • Belege über Schulden (beispielsweise Kredite) und sonstige Nachlassverbindlichkeiten
  • Rechnungen über zum Todeszeitpunkt noch unberichtigte Krankheitskosten, Begräbniskostenrechnungen, unverbindlicher Kostenvoranschlag für die Grabgestaltung
  • Ihren Reisepass, Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre Geburtsurkunde sowie allenfalls eine Heiratsurkunde – bitte je im Original
  • Die Geburtsurkunde, allfällige Heiratsurkunde oder Scheidungsvergleich des/der Verstorbenen

Wir helfen Ihnen gerne weiter und stehen Ihnen in dieser für Sie schwierigen Zeit rechtlich zur Seite. Sollten Sie keine Grundbuch- oder Firmenbuchauszüge bzw. Einheitswertdaten in den Unterlagen vorfinden, werden diese durch unser Notariat für Sie erhoben. Bei Fragen zu den benötigen Unterlagen und Daten können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren!