Schenkungsvertrag aufsetzen lassen beim Notar in St. Florian: Dr. Robert Fasoli ist Ihr Experte

Bei einer Schenkung ist es meist empfehlenswert, sich den Rat eines Juristen zu holen und den Schenkungsvertrag von einem Experten aufsetzen zu lassen. Gerne klären wir auch die Unterschiede zum Übergabevertrag, sodass Sie sich optimal entscheiden können, ob Sie eine Schenkung oder eine Übergabe machen wollen.

Zur Besprechung für die Errichtung eines Schenkungsvertrages sollten Sie, soweit vorhanden, einige Unterlagen mitnehmen.

  • Vor- und Zunamen, Adressen, Geburtsdaten und Sozialversicherungsnummern von Geschenknehmer und Geschenkgeber
  • Grundbuchauszüge, Einheitswertbescheide, Vermessungsurkunde bei Grundstücksteilung
  • Belege über offene Schulden (Kredite), die das Schenkungsobjekt betreffen
  • Ihren Reisepass und Ihre Sozialversicherungsnummer

Bei unserem persönlichen Termin besprechen wir einige wichtige Punkte – beispielsweise die Schuldenübernahme, Details zum Belastungs- und Veräußerungsverbot, Abfindungen an weichende Geschwister sowie allgemeine/teilweise Pflichtteilsverzichte und Testamente.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Auch falls keine Grundbuchauszüge bzw. Einheitswertdaten vorhanden sind, können Sie sich an uns wenden und wir erheben diese für Sie.

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