Übergabevertrag aufsetzen bei Ihrem Partner in St. Florian

Gerne erstellen wir für Sie Übergabeverträge. Grundsätzlich raten wir Ihnen, Verträge immer von einem Notar aufsetzen zu lassen, da diese eine große Rechtssicherheit besitzen. Außerdem beraten wir Sie ausführlich und erstellen den Vertrag so, dass er für alle Parteien optimal ausgestaltet ist.

Zur Besprechung und den Abschluss eines Übergabevertrages sollten Sie – soweit vorhanden bzw. bekannt – folgende Unterlagen mitnehmen.

  • Vor- und Zunamen, Adressen, Geburtsdaten und Sozialversicherungsnummern, sowohl von Übernehmer und Übergeber als auch der weichenden Übergeberkinder
  • Grundbuchauszüge, Einheitswertbescheide, Vermessungsurkunde bei Grundstücksteilung
  • Plan/Skizze der Räumlichkeiten, an denen für den Übergeber ein Wohnrecht begründet werden soll, auch das Ausmaß der Wohnnutzfläche in m² der von diesem Wohnrecht erfassten Räumlichkeiten
  • den seinerzeitigen Übergabevertrag, sollte der Erwerb des zu übergebenden Objektes ebenfalls durch Übergabe erfolgt sein
  • Belege über offene Schulden (Kredite), die das Übergabeobjekt betreffen
  • Ihren Reisepass und Ihre Sozialversicherungsnummer
  • Geburtsurkunden der Übernehmer, Heiratsurkunde, wenn an Kind und Schwiegerkind übergeben wird, Heiratsurkunde, wenn an Ehegatten/in übergeben wird (je im Original)

Wir besprechen einige wichtige Themen bei unserem Termin, beispielsweise das Wohnrecht, das Betreuungsrecht, die Schuldenübernahme, das Belastungs- und Veräußerungsverbot, Abfindungen an weichende Geschwister, allgemeine/teilweise Pflichtteilsverzichte sowie Testamente.

Grundbuchauszüge bzw. Einheitswertdaten erstellen wir auf Wunsch bei uns im Notariat für Sie. Für Fragen zum Aufsetzen des Übergabevertrags beim Notar stehen wir Ihnen in St. Florian gerne zur Verfügung!